Gebrauchte Software für Unternehmen – wie sicher ist die Blockchain?
Im Zusammenhang mit dem Kauf gebrauchter Software kommt immer öfter die Blockchain ins Gespräch. Sie soll den Handel mit gebrauchten Lizenzen sicherer, transparenter und durchgängig nachvollziehbar machen. Doch steht die Frage im Raum, ob die Verschlüsselungstechnologie bei Lizenzen vom Zweitmarkt so verlässlich greift wie beim Tausch virtueller Währungen?
Seit der Handel mit gebrauchter Software europaweit durch Gerichtsurteile legalisiert wurde, währt eine Diskussion um mögliche Mehrfachverkäufe ein und derselben Softwarelizenz. Faktisch ist es so, dass ein Softwarehändler Nutzungsrechte für mehr Lizenzen veräußern könnte, als er erworben hat. Allerdings würde dies einen Straftatbestand darstellen. Kein seriöser, am Fortbestand seines Geschäftes interessierter Händler würde dieses Risiko eingehen.
Absolute Sicherheit soll im Zeitalter von Bitcoin und Krypto Trading nun die Blockchain bringen.
Als Anbieter von gebrauchten Microsoft- und Adobe-Lizenzen hat sich auch die VENDOSOFT intensiv dem Thema gewidmet. Schließlich wollen wir unseren Kunden höchste Sicherheit bieten. Um dies zu gewährleisten, haben wir unsere bisherigen Prozesse auf den Prüfstand gestellt.
Ist das Blockchain-Verfahren auf gebrauchte Software übertragbar?
Sämtliche Ankäufe der VENDOSOFT werden von unseren Lizenzspezialisten auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Seit unserer Gründung im Jahr 2014 verifiziert zusätzlich ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer alle Vorgänge. Dieser bestätigt die Rechtmäßigkeit der Lieferkette sowie die vollständige Rechteübertragung.
Ob dieses Verfahren noch zeitgemäß ist – oder ob die Blockchain das neue Mittel der Wahl sein sollte – galt es für uns herauszufinden.
Das Ergebnis fällt anders aus, als es die Berichterstattungen in der aktuellen Medienlandschaft vermuten lassen. Dort scheinen sich vornehmlich Gebrauchtsoftware-Händler zu Wort zu melden, die die Dokumentation via Blockchain als werbewirksame Maßnahme nutzen. Kritische Beiträge finden sich kaum. Richtig ist, dass sich mit Hilfe des Kryptoverfahrens theoretisch nachvollziehen ließe, ob Softwarelizenzen – wie vorgeschrieben – tatsächlich nur vom jeweiligen Rechteinhaber verwendet werden und nicht von mehreren Nutzern gleichzeitig. Diese Informationen sind jedoch nur so verlässlich wie die Quelle, die sie in die Blockchain einspeist.
Dass hier der Knackpunkt liegt, wird am Beispiel einer gebrauchten Microsoft Volumenlizenz Office 2013 deutlich: Zum Zeitpunkt ihres Markteintritts war das Blockchain-Verfahren im Gebrauchtsoftware-Markt noch gänzlich unbekannt. Kauft ein Software-Händler sie heute, Jahre später, auf, prüft er deren Dokumentation und Historie. Er wird jedoch nirgends kryptografisch abgesicherte Verkettungen über den Werdegang dieser Lizenz finden. Ganz einfach, weil es die Blockchain bisher nicht gab.
Das erscheint logisch. Dennoch kursieren auf dem Markt für gebrauchte Computerprogramme Aussagen, die das Gegenteil behaupten. Die suggerieren, dass die Blockchain eine absolute Sicherheit und lückenlose Information garantiert. Das jedoch kann die neue Technologie im Umfeld gebrauchter Software so (noch) nicht leisten. Dazu bräuchte es eine unabhängige Zertifizierungsstelle, die die Konformität der gehandelten Lizenzen prüft und in sogenannten Smart Contracts festschreibt.
Eine unabhängige Zertifizierungsstelle wäre beispielsweise ein Wirtschaftsprüfer.
So gewährleistet VENDOSOFT die Korrektheit der gehandelten Lizenzen
Der Aufwand, sämtliche Software, die am Zweitmarkt gehandelt wird, via Blockchain-Verfahren durch Wirtschaftsprüfer verifizieren zu lassen, wäre immens und ist derzeit kaum vorstellbar. Wohl auch deshalb fungieren die Gebrauchtsoftware-Händler, die die Blockchain propagieren, selbst als Bescheinigungsstelle. So jedenfalls ist es auf den Websites verschiedener Anbieter zu lesen. Dort wird sogar ein von der IHK Köln bestellter und vereidigter Sachverständiger mit den Worten zitiert: „Ein seriöser Gebrauchtsoftware-Händler kann sehr gut die Rolle einer LOB-Bescheinigungsstelle ausfüllen.“ (Anmerkung d. Redaktion: LOB = Transferverfahren License on Blockchain). Was nichts anderes bedeutet, als dass jeder Reseller selbst definieren kann, was in die Blockchain seiner gebrauchten Lizenzen geschrieben wird!
VENDOSOFT-Chef Björn Orth bringt es auf den Punkt: „Füttert man die Blockchain mit Nonsense, so kommt Nonsense heraus.“ Nur ist das für Laien nicht unbedingt nachvollziehbar.
Bis Millionen am Markt verfügbarer Gebrauchtlizenzen in ferner Zukunft tatsächlich einmal «Blockchain-sicher» sind, vertraut VENDOSOFT auf die bewährte Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern. Diese bestätigen die lückenlose Dokumentation und rechtmäßige Übertragung der Lizenzen vom Vorbesitzer auf die VENDOSOFT und weiter auf den neuen Lizenzinhaber.
Damit bedienen wir uns übrigens derselben Verfahren wie Microsoft, deren Audits ebenfalls von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden.
Aus Erfahrung wissen wir, dass sie ihrer eigenen Zunft mehr Glauben schenken als einer Technologie, deren Inhalt von fragwürdiger Stelle definiert wurde.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag im Fachmagazin IT Management:
> IT-Management: Blockchain für gebrauchte Software