Warum immer mehr Unternehmen und Gewerbetreibende auf gebrauchte Software setzen, lesen Sie in einem Online-Beitrag des Handelsblatts. Die Vermeidung von hohen laufenden Kosten durch Mietmodelle kommt dabei zur Sprache. Ebenso wie einer der größten Vorteile von Lizenzen aus zweiter Hand: die Einsparung vollkommen unnötiger Ausgaben bei der IT-Beschaffung.
Der Artikel zeigt auf, welche Unterlagen der Erwerbende zur rechtmäßigen Nutzung seiner Gebrauchtsoftware erhalten muss. Demnach liefern seriöse Anbieter:
- Lieferschein
- Rechnung
- Deinstallationsbestätigung
- Nachweis über rechtmäßigen Erwerb
- Nachweis über Korrektheit der Rechtekette
Rechtssicherheit bei Gebrauchtsoftware
So verfährt auch die VENDOSOFT GmbH, deren Geschäftsführer Björn Orth betont: «Die rechtskonforme Lizenzierung unserer Kunden ist für mich oberstes Gebot.»
Um dies sicherzustellen, ist das Unternehmen Microsoft Partner; alle Mitarbeiter in beratender Funktion tragen die Zertifizierung MLP (Microsoft Licensing Professionals). In der umfassenden Lizenzberatung sieht Björn Orth die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit im Gebrauchtsoftware-Markt. Ebenso wie in der Unterstützung im Lizenz-Audit. Nicht nur eigenen Kunden, sondern auch Käufern bei anderen Gebrauchtsoftware-Händlern hilft VENDOSOFT, wenn die Software-Hersteller Microsoft oder Adobe zum Plausibilisierungs-Prozess auffordern.
Zu diesem Zweck hat der Reseller eigens eine Audit-Notfall-Hotline ins Leben gerufen!
Bei VENDOSOFT garantieren unabhängige Wirtschaftsprüfer die rechtskonforme Abwicklung des Handels mit den gebrauchten Lizenzen. Sie fungieren bei jedem An- und Verkauf als überdachendes Organ, prüfen auf der Grundlage des EuGH-Urteils und beurkunden die vollständige Deinstallation der Lizenzen beim Erstkäufer.
Damit ist die Übertragung aller Nutzungsrechte gewährleistet und IT-Verantwortliche können ruhigen Gewissens von den enormen Einsparpotentialen profitieren, die auch in dem Artikel vom Handelsblatt über gebrauchte Software erwähnt sind.